telc Sprachzeugnis statt FSP


Bundesland Zuständige Kammer(n) telc als FSP-Ersatz anerkannt? Anmerkung
Baden-Württemberg Landesärztekammer Baden-Württemberg Nein Nur Kammerprüfung anerkannt
Bayern Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) Nein Nur Kammerprüfung anerkannt
Berlin Ärztekammer Berlin Nein Ausdrücklich nur die Kammerprüfung anerkannt
Brandenburg Landesärztekammer Brandenburg Unklar Nicht dokumentiert – Rücksprache mit der Behörde empfohlen
Bremen Ärztekammer Bremen Nein Nur Kammerprüfung anerkannt
Hamburg Ärztekammer Hamburg Eingeschränkt Nur für EU-/EWR-/CH-Absolvent:innen im automatischen Anerkennungsverfahren
Hessen Landesärztekammer Hessen Eingeschränkt Nur für EU-/EWR-/CH-Absolvent:innen im automatischen Anerkennungsverfahren
Mecklenburg-Vorpommern Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Nein Nur Kammerprüfung anerkannt
Niedersachsen Ärztekammer Niedersachsen Nein Nur Kammerprüfung anerkannt
Nordrhein-Westfalen Ärztekammer Nordrhein / Ärztekammer Westfalen-Lippe Unklar Nicht dokumentiert – Rücksprache mit der zuständigen Bezirksregierung empfohlen
Rheinland-Pfalz Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Nein Dort wird stattdessen FaMed C1 bzw. die Prüfung der Bezirksärztekammer Rheinhessen anerkannt, nicht telc
Saarland Ärztekammer des Saarlandes Ja telc B2·C1 Medizin als ausreichender Nachweis anerkannt
Sachsen Sächsische Landesärztekammer Unklar Nicht dokumentiert – Rücksprache mit der Behörde empfohlen
Sachsen-Anhalt Ärztekammer Sachsen-Anhalt Unklar Nicht dokumentiert – Rücksprache mit der Behörde empfohlen
Schleswig-Holstein Ärztekammer Schleswig-Holstein Ja telc zählt zu den anerkannten C1-Prüfungen
Thüringen Landesärztekammer Thüringen Unklar Nicht dokumentiert – Rücksprache mit der Behörde empfohlen
Das telc-Zertifikat „Deutsch B2·C1 Medizin" weist berufsbezogene Deutschkenntnisse für Ärztinnen und Ärzte auf B2- bzw. C1-Niveau nach.
Es wird jedoch nicht bundesweit als Ersatz für die Fachsprachprüfung (FSP) der Landesärztekammern anerkannt: In den meisten Bundesländern bleibt die Kammerprüfung verpflichtend, unabhängig von vorliegenden Sprachzertifikaten. Nur in einzelnen Bundesländern kann das telc-Zertifikat die FSP ersetzen, teils beschränkt auf Ärztinnen und Ärzte mit einer EU-, EWR- oder Schweizer Ausbildung im automatischen Anerkennungsverfahren.
Die Angaben in dieser Tabelle beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen (Stand: Juli 2026) und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Da sich die Praxis der einzelnen Kammern und Behörden ändern kann, empfehlen wir dringend, vor einer Anmeldung zur telc-Prüfung die jeweils zuständige Stelle direkt zu kontaktieren und sich die Anerkennung schriftlich bestätigen zu lassen.

Aufbau und Ablauf der telc Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

In der schriftlichen Prüfung geht es darum, Texte zu lesen oder zu hören. Inhalt und Art der Texte spiegeln den beruflichen Alltag von Ärztinnen und Ärzten wider. Es gibt Aufgaben unterschiedlicher Art, z. B. Multiple-Choice oder das Zuordnen von Lösungen.

In der mündlichen Prüfung werden die mündliche und schriftliche Kompetenzen der Prüfungsteilnehmenden in drei Teilen überprüft. Der erste Teil besteht aus einem Arzt-Patienten-Gespräch in der eine Anamnese erhoben werden soll. Diese wird im zweiten Teil in Form eines Kurzarztbriefes verschriftlicht. Im dritten Teil soll die Anamnese in einem Gespräch mit einem Kollegen (Arzt-Arzt-Gespräch) diskutiert werden.

Subtest Anzahl der Teile Dauer in Minuten Sonstiges
 

Schriftliche Prüfung

Hören 3 30  

keine Pause

Lesen 4 50
Sprachbausteine 1
Mündliche Prüfung Sprechen und Schreiben 3 65 Einzelprüfung

5 Minuten Vorbereitungszeit

Diese Prüfung steht als papierbasierte Prüfung zur Verfügung. Sie kann NICHT als Teilprüfung abgelegt werden.