Gleichwertigkeitsprüfung

Die Gleichwertigkeitsprüfung ist die inhaltliche Prüfung, ob die ausländische ärztliche Ausbildung mit der deutschen ärztlichen Ausbildung gleichwertig ist.

Sie ist also nicht die Fachsprachprüfung und nicht die Kenntnisprüfung.

Was wird geprüft?

Die Approbationsbehörde prüft, ob die Ausbildung im Ausland im Wesentlichen dem deutschen Medizinstudium entspricht.

Geprüft werden vor allem:

  • Dauer der Ausbildung
  • Fächer und Inhalte des Studiums
  • praktische Ausbildungsanteile
  • klinische Fächer
  • Stundenumfang / Curriculum
  • Abschlussnachweise
  • ggf. Berufserfahrung und Weiterbildungen

Ziel ist die Frage:

Gibt es wesentliche Unterschiede zur deutschen ärztlichen Ausbildung?

Wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden, kann die Approbation grundsätzlich ohne Kenntnisprüfung erteilt werden, sofern auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind:
Sprache, Gesundheit, Straffreiheit, Identität usw. Die Gleichwertigkeit ist eine Voraussetzung für die Approbation.

Wann wird sie durchgeführt?

Die Gleichwertigkeitsprüfung wird nach Antragstellung im Approbationsverfahren durchgeführt.

Der Ablauf ist meist:

  1. Antrag auf Approbation stellen
  2. Behörde prüft Unterlagen auf Vollständigkeit
  3. Behörde prüft die Gleichwertigkeit der Ausbildung
  4. Ergebnis: Gleichwertigkeit anerkannt oder wesentliche Unterschiede festgestellt
  5. Bei wesentlichen Unterschieden: meist Kenntnisprüfung als Ausgleichsmöglichkeit

Bei Heilberufen mit Approbation wird die Gleichwertigkeit innerhalb des Approbationsverfahrens geprüft, nicht als völlig separates Verfahren.
Für die Prüfung der Gleichwertigkeit wird durch viele Bundesländer die GfG Gutachtenstelle in Bonn beauftragt. Diese vergelicht und bewertet nach einem internen Instrumentarium.

Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung

Es gibt praktisch zwei Hauptmöglichkeiten:

1. Gleichwertigkeit wird festgestellt
Dann ist keine Kenntnisprüfung wegen Ausbildungsunterschieden erforderlich. Die Approbation kann erteilt werden, sobald auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen.

2. Wesentliche Unterschiede werden festgestellt
Dann reicht die Ausbildung nach Bewertung der Behörde nicht vollständig aus. In diesem Fall kann die betroffene Person die Unterschiede regelmäßig durch die Kenntnisprüfung ausgleichen. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt genau diesen Zusammenhang: Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, besteht die Möglichkeit, eine Kenntnisprüfung abzulegen. (BMG)

Unterschied zur Fachsprachprüfung

Die Fachsprachprüfung prüft Sprache: Kann die Person medizinisch auf Deutsch kommunizieren?

Die Gleichwertigkeitsprüfung prüft Ausbildung: Entspricht das ausländische Medizinstudium inhaltlich dem deutschen Ausbildungsstand?

Die Kenntnisprüfung kommt ins Spiel, wenn die Gleichwertigkeit nicht festgestellt wird oder wesentliche Unterschiede ausgeglichen werden müssen.

EU / Drittstaat wichtig

Bei Abschlüssen aus EU/EWR/Schweiz gibt es oft die automatische Anerkennung, wenn die europarechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dann findet normalerweise keine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung wie bei Drittstaaten statt.

Bei Abschlüssen aus Drittstaaten wird die Gleichwertigkeit in der Regel individuell geprüft. Dabei können Unterlagen, Curricula, Stundenübersichten und Ausbildungsnachweise entscheidend sein.

Einfacher Merksatz

Die Gleichwertigkeitsprüfung beantwortet die Frage:

„Ist die ärztliche Ausbildung aus dem Ausland fachlich mit der deutschen Ausbildung vergleichbar?“

Sie wird nach dem Approbationsantrag durch die zuständige Approbationsbehörde beziehungsweise beauftragte Stelle durchgeführt und entscheidet, ob eine Kenntnisprüfung notwendig wird.

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