So prüfe ich Ihre Approbationsunterlagen
Sichtung und Prüfung vorhandener Unterlagen.
Ich prüfe Ihre vorhandenen Approbationsunterlagen, insbesondere Curriculum, Stundenübersichten,
Bescheide, Gutachten und Nachweise zur praktischen Ausbildung. Ziel ist eine fachliche Einschätzung,
ob eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung sinnvoll ist oder ob die Kenntnisprüfung der
realistischere Weg ist. Welche Unterlagen Sie für den Approbationsantrag und eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung benötigen, finden Sie in meiner Übersicht der benötigten Approbationsunterlagen.
• Diplom
• detaillierte Fächerauflistung mit Angabe der pro Fach gelehrten Stundenanzahl
• Fächer- und Noteübersicht
• Nachweis über die Ableistung der praktischen Ausbildung
• Vorlage des für Ihren Studienzeitraum gültigen, Lehrplanes, Curriculum, Syllabus etc., aus denen Inhalte, Art und Weise von deren Vermittlung sowie Häufigkeit, Art und Weise der Prüfung hervorgehen.
• Programmablauf zum Nachweis über die Ableistung der praktischen Ausbildung
• qualifizierte Dienstzeugnisse über die bisher ausgeübten Tätigkeit mit amtlich beglaubigten Kopien der Übersetzung
• Teilnahmebescheinigungen über besuchte Fortbildungen, falls vorhanden
Welche Unterlagen prüfe ich?
- Diplom / Abschlussurkunde
- Fächer- und Notenübersicht
- Curriculum / Syllabus / Studienhandbuch
- Stundenübersicht
- Praktikumsnachweise
- Berufserfahrung
- Fortbildungen
- bisheriger Bescheid der Behörde
- Schreiben der GfG oder Gutachtenstelle
- Aufforderung zur Nachreichung
Wann ist die dokumentenbasierte GWP sinnvoll?
- vollständiges Curriculum vorhanden
- Stundenübersichten vorhanden
- praktische Ausbildung nachweisbar
- Berufserfahrung kann Defizite ausgleichen
- Behörde hat noch keine abschließende negative Bewertung erstellt
- Land / Universität / Studiengang ist vergleichbar dokumentiert
Wann ist die Kenntnisprüfung realistischer?
- Curriculum fehlt oder ist zu allgemein
- Unterlagen sind nicht eindeutig
- Übersetzungen/Beglaubigungen wären zu teuer
- wesentliche Fächer fehlen
- alte Unterlagen können nicht mehr beschafft werden
- Fristen laufen
Vergleich Ihrer Unterlagen mit GfG Instrumentarium
Ich vergleiche Ihr Curriculum und den Lehrplan in Details mit dem von der Approbationsbehörde als Vergleichsmaßstab benutztem GfG Instrumentarium der KMK. Dieses ist auch die Vorgehensweise der Behörde zur Feststellung, ob wesentliche Unterschiede vorliegen und Sie dann in eine KP Kenntnisprüfung müssen. Mein Ziel ist es Sie auf fehlende Fachdetails und fehlende Unterlagen hinzuweisen, damit Sie ggf. Ausgleichsmöglichkeiten in Betracht ziehen und fehlende Nachweise von Ihrer Universität, durch Kurse und aussagefähige Zeugnisse beibringen.
Was bedeutet die zu erwartende neue Rechtslage durch das geplante Gesetz ?
Die direkte Kenntnisprüfung wird zum Regelfall der Anerkennung ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Berufsqualifikation aus Drittstaaten. Die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung bleibt möglich, wird aber voraussichtlich stärker zur bewussten Wahlentscheidung. Das Verfahren der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung wird nur noch wahlweise angeboten.
Entscheidend für die Antragsteller ist:
Reichen die Unterlagen für eine dokumentenbasierte GWP Gleichwertigkeitsprüfung aus oder ist der direkte Weg in die KP Kenntnisprüfung derrealistischere Weg ? Dazu sollte man wissen, dass aktuell noch die KP Kenntnisprüfungen eine extrem hohe Durchfallquote im ersten Versuch haben. Nach drei nicht bestandenen KP Kenntnisprüfungen ist die medizinische Laufbahn beendet und eine Approbation nicht mehr möglich.
Deshalb empfehle ich eine GWP. Wenn diese nicht bestanden wird erfolgt ohnehin als nächster Schritt die Kenntnisprüfung.
Bisher konnte man einen Verfahrenswechsel bei nicht bestandenen KP Kenntnisprüfungen zurück zur GWP Gleichwertigkeitsprüfung machen. Das ist mit der neuen zu erwartenden Rechtslage nach einem Verzicht nicht mehr möglich!
detaillierte Bewertung mit Bericht
Auswertung und Bewertung Ihrer Unterlagen unter Einbeziehung sämtlicher mir vorliegenden Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften und anderen dokumentierten Studiengänge. Dazu verwende ich das Instrumentarium der GfG und bereits vorliegende Vergleichsgutachten.
Oft finden sich auch Fachinhalte in anderen Fächern wieder oder können eine völlig andere Bedeutung haben. So gibt es regelmäßig Defizite in Kernfächern, weil Fachinhalte oft in anderen Fächern enthalten sind und dieses in den Gutachten nicht berücksichtigt wird. Meine Bewertung weist Sie auf eventuell vorhandene Defizite hin und zeigt eventuelle Ausgleichsmöglichkeiten.
Bitte beachten Sie, dass eine Garantie für den Erhalt Ihrer Approbation nicht gegeben werden kann. Dieses hängt immer von einer Einschätzung der Behörde ab.
Ich erstelle eine schriftliche Bewertung (Dokumentation), die einen möglichen detaillierten Vergleich enthält und Ihnen aufschlüsselt, ob überhaupt „wesentliche Unterschiede“ vorliegen und wie diese ggf. ausgeglichen werden können.
Mein Pauschalhonorar für die Bewertung beträgt 1.800 Euro incl. MWSt.
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Ich selber leiste keine Rechtsberatung.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei meiner sachverständigen Auswertung und dem Vergleich Ihrer Studien- und Berufserfahrung nicht um ein Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung im Sinne des RDG handelt. Eine juristische Aufarbeitung und Einordnung unter Anwendung der Rechtsnormen ggf. unter Verwendung meiner Bewertung ist nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt zulässig.
Ich stelle Ihnen gerne einen Kontakt her.
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Nehmen Sie für weitere Details und Fragen einfach unverbindlich mit mir Kontakt auf und geben Sie mir Ihre Daten für eine eventuelle Auftragserteilung unter
–> Kontaktformular
Sie erhalten dann ein schriftliches Angebot.
Rückfragen?
Gerne unter 02206 – 911216 zwischen 9 Uhr und 21 Uhr.
Wilhelm Gerner
BVFS Sachverständiger für Approbationsunterlagen
seit 2013 schwerpunktmäßig tätig in Approbationsverfahren für Zahnärzte aus Drittstaaten, seit 2015 auch für Humanmediziner.
