KP Kenntnisprüfung Zahnmedizin

KP Zahnmedizin

Ablauf der Kenntnisprüfung Zahnmedizin

Zuerst prüft die Behörde, ob die ausländische zahnmedizinische Ausbildung mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Wenn wesentliche Unterschiede bestehen oder die Gleichwertigkeit nicht sicher festgestellt werden kann, muss die Kenntnisprüfung abgelegt werden.

Die Prüfung beginnt mit einem schriftlichen Teil. Dort bekommt der Kandidat einen zahnmedizinischen Fall mit Befunden, Röntgeninformationen und weiteren Unterlagen. Daraus muss er eine Behandlungsplanung erstellen und mindestens zwei Behandlungswege begründen.

Danach folgt die mündliche Prüfung. Die Prüfer stellen Fragen zu Prothetik, Zahnerhaltung, Chirurgie, Kieferorthopädie und weiteren Bereichen wie Hygiene, Notfallmedizin, Pharmakologie und Berufsrecht. Auch die vorher erstellte Behandlungsplanung kann besprochen werden.

Zum Schluss folgt der praktische Teil. Der Kandidat arbeitet unter simulierten Bedingungen, meistens am Phantom. Dabei können Präparationen, Füllungen, endodontische Arbeiten, prothetische Aufgaben oder die Auswahl und Anwendung chirurgischer bzw. parodontaler Instrumente geprüft werden.

Bestanden ist die Kenntnisprüfung erst, wenn alle Abschnitte bestanden wurden

Ablauf der Kenntnisprüfung Zahnmedizin – was findet dort statt?

Die Kenntnisprüfung Zahnmedizin ist die Prüfung für Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ausländischem Abschluss, wenn die deutsche Behörde den Ausbildungsstand nicht als gleichwertig anerkennt oder die Gleichwertigkeit nicht ausreichend feststellen kann. Ziel ist der Nachweis, dass der Kenntnisstand dem deutschen zahnmedizinischen Ausbildungsstand entspricht. Die Prüfung orientiert sich am Inhalt der staatlichen zahnärztlichen Abschlussprüfung.

Wichtig: Die Kenntnisprüfung ist nicht dasselbe wie die Fachsprachprüfung. Die Fachsprachprüfung prüft die berufliche Sprache. Die Kenntnisprüfung prüft zahnmedizinisches Wissen, praktische Fähigkeiten und klinisches Denken.


1. Grundstruktur der Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung besteht aus drei Abschnitten:

  1. schriftlicher Abschnitt
  2. mündlicher Abschnitt
  3. praktischer Abschnitt

Die Prüfung wird normalerweise in dieser Reihenfolge durchgeführt:

schriftlich → mündlich → praktisch

In manchen Bundesländern ist das Bestehen des vorherigen Abschnitts Voraussetzung, um zum nächsten Abschnitt zugelassen zu werden.


2. Welche Fächer werden geprüft?

Die Kenntnisprüfung umfasst vor allem diese Bereiche:

Prüfungsbereich Inhalt
Zahnärztliche Prothetik Kronen, Teilkronen, Zahnersatz, Präparation, Abformung, prothetische Planung
Kieferorthopädie Grundlagen der KFO, Befundung, Diagnostik, Behandlungsprinzipien
Zahnärztliche Chirurgie / Oralchirurgie Extraktion, chirurgische Grundlagen, Instrumente, Komplikationen
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie relevante chirurgische Grundlagen, Notfälle, Schnittstellen zur MKG
Zahnerhaltung Endodontologie, Parodontologie, Kinderzahnheilkunde, Zahnhartsubstanzlehre, Prävention, Restauration

Zusätzlich können Fragen kommen zu:

  • Notfallmedizin
  • klinischer Pharmakologie
  • Pharmakotherapie
  • Hygiene
  • Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung

Diese Zusatzthemen werden ausdrücklich in offiziellen Informationen genannt.


3. Schriftlicher Abschnitt

Im schriftlichen Teil bekommt der Prüfling eine Befundsituation. Dazu können gehören:

  • Modellunterlagen
  • Röntgenbefund
  • Parodontalstatus
  • weitere Befundangaben
  • vorgegebene Hilfsmittel

Auf dieser Grundlage muss eine schriftliche Behandlungsplanung erstellt werden. In der Regel sollen mindestens zwei Behandlungsvorschläge entwickelt und begründet werden. Dafür sind offiziell 45 Minuten vorgesehen.

Was wird hier geprüft?

Die Prüfer wollen sehen, ob der Kandidat:

  • Befunde richtig einordnet
  • eine sinnvolle Therapieplanung erstellt
  • Alternativen erkennt
  • Behandlungswege begründen kann
  • Risiken und Prioritäten berücksichtigt
  • strukturiert dokumentieren kann

Typisches Beispiel:

Ein Patient hat mehrere kariöse Defekte, parodontale Probleme, fehlende Zähne und einen prothetischen Versorgungsbedarf. Der Prüfling muss dann nicht nur „eine Krone machen“ schreiben, sondern einen nachvollziehbaren Gesamtplan erstellen: Vorbehandlung, Zahnerhaltung, Parodontaltherapie, prothetische Planung, Alternativen, Risiken.


4. Mündlicher Abschnitt

Der mündliche Teil ist ein Prüfungsgespräch. Er dauert offiziell mindestens 60 und höchstens 90 Minuten pro Person. Das Gespräch bezieht sich auf die Hauptfächer der Prüfung und auf die Zusatzbereiche wie Notfallmedizin, Hygiene, Pharmakologie und Rechtsfragen. Auch die schriftliche Behandlungsplanung kann in das mündliche Gespräch einbezogen werden.

Was passiert im mündlichen Teil?

Die Prüfer stellen fachliche Fragen, zum Beispiel:

  • Warum haben Sie diese Therapie geplant?
  • Welche Alternativen gibt es?
  • Welche Kontraindikationen müssen beachtet werden?
  • Welche Medikamente dürfen oder müssen gegeben werden?
  • Was tun Sie bei Komplikationen?
  • Wie gehen Sie bei einem Notfall in der Praxis vor?
  • Welche Hygieneregeln gelten?
  • Welche rechtlichen Aufklärungspflichten bestehen?

Hier wird nicht nur Faktenwissen geprüft. Es geht auch darum, ob jemand klinisch denken kann.

Typische mündliche Themen

Prothetik

  • Kronenarten
  • Brückenplanung
  • Teilprothesen
  • Totalprothesen
  • Präparationsgrenzen
  • Okklusion
  • Abformung
  • temporäre Versorgung

Zahnerhaltung

  • Kariesdiagnostik
  • Füllungstherapie
  • Komposittechnik
  • Endodontie
  • Trepanation
  • Wurzelkanalaufbereitung
  • Spülprotokoll
  • Parodontitisdiagnostik
  • parodontale Therapie

Chirurgie

  • Extraktion
  • Lokalanästhesie
  • Blutungskomplikationen
  • Antikoagulanzien
  • Wundheilung
  • Abszess
  • Antibiotika-Indikation

Kieferorthopädie

  • Angle-Klassen
  • Zahnfehlstellungen
  • Frühbehandlung
  • Diagnostik
  • einfache Therapieprinzipien

Notfallmedizin

  • Synkope
  • Anaphylaxie
  • Asthmaanfall
  • Herzinfarktverdacht
  • Hypoglykämie
  • Notfallausstattung in der Praxis

Recht und Hygiene

  • Aufklärung
  • Einwilligung
  • Dokumentation
  • Schweigepflicht
  • Röntgenrecht / Strahlenschutz
  • Medizinprodukteaufbereitung
  • Infektionsschutz

5. Praktischer Abschnitt

Der praktische Teil findet unter simulierten Bedingungen statt, häufig am Phantom oder in standardisierten Ausbildungssituationen. Offizielle Quellen beschreiben, dass Leistungen aus Prothetik, Zahnerhaltung sowie Oralchirurgie/MKG erbracht werden können.

Der praktische Abschnitt dauert nach dem baden-württembergischen Merkblatt ungefähr:

Bereich Dauer
Zahnärztliche Prothetik ca. 2 Stunden
Zahnerhaltung ca. 2 Stunden
Oralchirurgie / MKG ca. 1 Stunde
Gesamt praktisch ca. 5 Stunden

Was kann praktisch verlangt werden?

A. Prothetik

Mögliche Aufgaben:

  • Präparation eines Zahnes für eine Verblendkrone
  • Präparation eines Zahnes für eine Teilkrone
  • Abformung
  • temporäre Versorgung
  • einfache zahntechnische Arbeit, zum Beispiel Modellherstellung nach Abformung

Hier wird geprüft, ob die Präparation fachlich sauber, substanzschonend und prothetisch sinnvoll durchgeführt wird.

B. Zahnerhaltung

Mögliche Aufgaben:

  • Präparation einer großen dreiflächigen Kavität im Seitenzahnbereich
  • Füllung mit plastischem Material
  • approximal gelegte Kompositfüllung im Frontzahnbereich
  • endodontische Behandlung eines natürlichen Zahnes
  • Trepanation
  • Wurzelkanalaufbereitung
  • Wurzelkanalfüllung
  • Auswahl und Einsatz parodontaler Instrumente

C. Oralchirurgie / MKG

Mögliche Aufgaben:

  • Auswahl des richtigen Instrumentariums zu einer Behandlungssituation
  • richtiger Einsatz der Instrumente
  • chirurgisches Grundverständnis
  • Umgang mit typischen Komplikationen

6. Prüfungskommission

Die Prüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt.  Die Kommission besteht aus einem Vorsitz und zwei weiteren Mitgliedern. Die Prüfung findet in deutscher Sprache statt.

Die Kommission bewertet, ob der Kenntnisstand als gleichwertig angesehen werden kann.


7. Wann ist die Prüfung bestanden?

Die Kenntnisprüfung ist bestanden, wenn alle drei Abschnitte bestanden wurden:

  • schriftlich bestanden
  • mündlich bestanden
  • praktisch bestanden

Das Ergebnis wird dem Prüfling mitgeteilt. Auf Wunsch kann das Ergebnis begründet werden.


8. Was ist der Unterschied zur Fachsprachprüfung?

Fachsprachprüfung Kenntnisprüfung
prüft Sprache prüft Fachwissen und praktische Fähigkeiten
Patientengespräch, Dokumentation, Kollegengespräch schriftlich, mündlich, praktisch
C1-Fachsprache deutscher zahnmedizinischer Ausbildungsstand
meist ca. 60 Minuten deutlich umfangreicher, praktisch oft mehrere Stunden
Voraussetzung für Approbationsverfahren Nachweis gleichwertiger zahnmedizinischer Kenntnisse