| Bundesland | Zuständige Kammer(n) | telc als FSP-Ersatz anerkannt? | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesärztekammer Baden-Württemberg | Nein | Nur Kammerprüfung anerkannt |
| Bayern | Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) | Nein | Nur Kammerprüfung anerkannt |
| Berlin | Ärztekammer Berlin | Nein | Ausdrücklich nur die Kammerprüfung anerkannt |
| Brandenburg | Landesärztekammer Brandenburg | Unklar | Nicht dokumentiert – Rücksprache mit der Behörde empfohlen |
| Bremen | Ärztekammer Bremen | Nein | Nur Kammerprüfung anerkannt |
| Hamburg | Ärztekammer Hamburg | Eingeschränkt | Nur für EU-/EWR-/CH-Absolvent:innen im automatischen Anerkennungsverfahren |
| Hessen | Landesärztekammer Hessen | Eingeschränkt | Nur für EU-/EWR-/CH-Absolvent:innen im automatischen Anerkennungsverfahren |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern | Nein | Nur Kammerprüfung anerkannt |
| Niedersachsen | Ärztekammer Niedersachsen | Nein | Nur Kammerprüfung anerkannt |
| Nordrhein-Westfalen | Ärztekammer Nordrhein / Ärztekammer Westfalen-Lippe | Unklar | Nicht dokumentiert – Rücksprache mit der zuständigen Bezirksregierung empfohlen |
| Rheinland-Pfalz | Landesärztekammer Rheinland-Pfalz | Nein | Dort wird stattdessen FaMed C1 bzw. die Prüfung der Bezirksärztekammer Rheinhessen anerkannt, nicht telc |
| Saarland | Ärztekammer des Saarlandes | Ja | telc B2·C1 Medizin als ausreichender Nachweis anerkannt |
| Sachsen | Sächsische Landesärztekammer | Unklar | Nicht dokumentiert – Rücksprache mit der Behörde empfohlen |
| Sachsen-Anhalt | Ärztekammer Sachsen-Anhalt | Unklar | Nicht dokumentiert – Rücksprache mit der Behörde empfohlen |
| Schleswig-Holstein | Ärztekammer Schleswig-Holstein | Ja | telc zählt zu den anerkannten C1-Prüfungen |
| Thüringen | Landesärztekammer Thüringen | Unklar | Nicht dokumentiert – Rücksprache mit der Behörde empfohlen |
Aufbau und Ablauf der telc Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
In der schriftlichen Prüfung geht es darum, Texte zu lesen oder zu hören. Inhalt und Art der Texte spiegeln den beruflichen Alltag von Ärztinnen und Ärzten wider. Es gibt Aufgaben unterschiedlicher Art, z. B. Multiple-Choice oder das Zuordnen von Lösungen.
In der mündlichen Prüfung werden die mündliche und schriftliche Kompetenzen der Prüfungsteilnehmenden in drei Teilen überprüft. Der erste Teil besteht aus einem Arzt-Patienten-Gespräch in der eine Anamnese erhoben werden soll. Diese wird im zweiten Teil in Form eines Kurzarztbriefes verschriftlicht. Im dritten Teil soll die Anamnese in einem Gespräch mit einem Kollegen (Arzt-Arzt-Gespräch) diskutiert werden.
| Subtest | Anzahl der Teile | Dauer in Minuten | Sonstiges | |
|
Schriftliche Prüfung |
Hören | 3 | 30 |
keine Pause |
| Lesen | 4 | 50 | ||
| Sprachbausteine | 1 | |||
| Mündliche Prüfung | Sprechen und Schreiben | 3 | 65 | Einzelprüfung
5 Minuten Vorbereitungszeit |
Diese Prüfung steht als papierbasierte Prüfung zur Verfügung. Sie kann NICHT als Teilprüfung abgelegt werden.