
Welche Unterlagen für einen Approbationsantrag benötigt werden, hängt vom Beruf, dem Ausbildungsland und der zuständigen Approbationsbehörde ab.
Die nachfolgende Übersicht orientiert sich beispielhaft an den Anforderungen für Antragsteller aus Drittstaaten in Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern können einzelne Anforderungen, Nachweise und die Form der einzureichenden Unterlagen abweichen.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen den allgemeinen Antragsunterlagen und den fachlichen Ausbildungsnachweisen für eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung.
Persönliche Unterlagen für den Approbationsantrag
Schriftlicher, persönlich unterschriebener Antrag in deutscher Sprache auf Erteilung der Approbation und ggf. einer Berufserlaubnis.
Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
Schriftliche, formlose Erklärung mit folgendem Wortlaut: „Hiermit erkläre ich, dass ich nicht vorbestraft bin und dass weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist.“
Erklärung zu bisherigen Approbationsanträgen
Schriftliche, formlose, persönlich unterschriebene Erklärung, dass Sie in der Vergangenheit in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben.
Tabellarischer Lebenslauf
Aktueller, tabellarischer Lebenslauf (darin sind Studium und der berufliche Werdegang bis zum Datum der Antragstellung lückenlos darzustellen).
Identitätsnachweis
Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Ausweis). Der Nachweis soll mindestens den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und ein Lichtbild enthalten; Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, sollen auf der Kopie geschwärzt werden,
Geburtsurkunde
Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
Nachweis über eine Namensänderung
Bei Namensänderung: Nachweis / Urkunde über die Änderung des Namens,
Nachweis der Zuständigkeit der Approbationsbehörde
Die Zuständigkeit muss beispielsweise in NRW während des Approbationsverfahrens nachgewiesen werden.
Glaubhaftmachung der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme im Land Nordrhein-Westfalen:
• Stellenzusage in Nordrhein-Westfalen oder
• Meldebescheinigung über einen Wohnort in NRW
• Hospitationsbescheinigung bzw. Nachweis über ein Praktikum in NRW
Nachweise zur Zuverlässigkeit und gesundheitlichen Eignung
• Bei bereits längerem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Deutschland zusätzlich ein Führungszeugnis der Belegart „O“ gem. § 30 Abs. 5 BZRG. Es ist zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder über das Online-Portal beim Bundesamt für Justiz. Bitte unbedingt den Verwendungszweck „Dezernat 241 – ZAG-aH – DS“ sowie die Adresse der Bezirksregierung Münster, Joseph-König-Straße 3 in 48147 Münster angeben.
• Aktuelle ärztliche Bescheinigung über Ihre gesundheitliche Eignung zur Ausübung Ihres Berufs (die Bescheinigung darf nicht früher als drei Monate vor Antragstellung ausgestellt worden sein.
• Strafregisterauszüge aus allen Ländern, in denen Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wohnhaft waren (die Bescheinigung darf nicht früher als drei Monate vor Antragstellung ausgestellt worden sein),
• Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörden aus den Ländern, in denen Sie bereits ärztlich/zahnärztlich/pharmazeutisch tätig geworden sind, dass keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung),
Sprachkenntnisse
Bescheinigung über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift eines Sprachinstitutes, Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) – diese Bescheinigung ist zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung erforderlich,
Ausbildungsnachweise für die Approbation
• Diplom, Abschlussurkunde
• detaillierte Fächerauflistung mit Angabe der pro Fach gelehrten Stundenanzahl
• Fächer- und Notenübersicht
• Nachweis über die Ableistung der praktischen Ausbildung
• Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde aus Ihrem Heimatland/Studienland, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung des Berufes berechtigt sind.
• ggf. Nachweis über eine Anerkennung der Ausbildung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, falls vorhanden.
Welche Unterlagen sind für die Gleichwertigkeitsprüfung besonders wichtig?
Für eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung sind nicht nur Diplom und Notenübersicht entscheidend. Die Ausbildung muss fachlich und inhaltlich nachvollziehbar dargestellt werden können.
Besonders wichtig sind:
• Curriculum oder Syllabus des konkreten Studienzeitraums
• detaillierte Fächer- und Stundenübersichten
• Beschreibung der Lehrinhalte
• Nachweise über die praktische und klinische Ausbildung
• Programmabläufe der praktischen Ausbildungsabschnitte
• qualifizierte Arbeits- und Dienstzeugnisse
• Nachweise über Berufserfahrung
• Fort- und Weiterbildungsnachweise
• bereits vorliegende Bescheide oder Nachforderungen der Approbationsbehörde
Gerade diese Unterlagen sollten vor der Entscheidung zwischen dokumentenbasierter Gleichwertigkeitsprüfung und Kenntnisprüfung fachlich geprüft werden.
Sie sind unsicher, ob Ihre Unterlagen für eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung ausreichen?
Ich prüfe Curriculum, Stundenübersichten, praktische Ausbildungsnachweise, Berufserfahrung und bereits vorliegende Behördenbescheide und gebe Ihnen eine fachliche Einschätzung zu Ihren Unterlagen.
