Ablauf Verfahren zur Approbation

Ablauf des Approbationsverfahrens für Ärzte und Zahnärzte aus Drittstaaten

1. Antrag auf Approbation stellen

2. Prüfung der eingereichten Unterlagen

3. Prüfung der Gleichwertigkeit der Ausbildung

4. Fachsprachprüfung und Nachweis der Deutschkenntnisse

5. GWP oder Kenntnisprüfung bei Drittstaatenausbildung

6. Bescheid der Approbationsbehörde

7. Erteilung der Approbation

Was ändert sich ab November 2026?

Das Reformverfahren hat Bundestag und Bundesrat durchlaufen; das BMG beschreibt als Ziel eine Entbürokratisierung, Vereinheitlichung und Digitalisierung der Anerkennungsverfahren. Die direkte Kenntnisprüfung ist für Drittstaatenqualifikationen als Regelfall vorgesehen, während die Gleichwertigkeitsprüfung wahlweise bleibt.

Unterstützung im Approbationsverfahren

Die zuständige Stelle prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation im Vergleich mit dem deutschen Referenzberuf; Ausbildungsinhalt und -dauer sowie Berufserfahrung und weitere Kenntnisse können dabei relevant sein.

Approbation so geht`s