FAQ - Fragen und Antworten
Häufige Frage wo geht es am einfachsten?
Hier kommt es immer auf die Details an. Zahnmedizinern z.B. kann ich Bayern nicht empfehlen, da dort die Gutachten durch den "eigesetzten Gutachter" meistens negativ ausfallen.
Hinzu kommt, das sich z.B. die Duchführungsbestimmungen in den Approbationsbehörden sich oft ändern und intern aktualisiert werden. Was gestern ging ist heute nicht mehr möglich.
Wir können dazu gerne einmal telefonieren 02206 911 216

Für den Antrag auf Erteilung der Approbation werden die folgenden Unterlagen benötigt:
(Beispiel Münster NRW in anderen Bundesländern ähnlich!)
1. Schriftlicher, persönlich unterschriebener Antrag in deutscher Sprache auf Erteilung der Approbation und ggf. einer Berufserlaubnis.
2. Schriftliche, formlose Erklärung mit folgendem Wortlaut: „Hiermit erkläre ich, dass ich nicht vorbestraft bin und dass weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist."
3. Schriftliche, formlose, persönlich unterschriebene Erklärung, dass Sie in der Vergangenheit in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben.
4. Schriftliche, formlose, persönlich unterschriebene Erklärung, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Medizin-, Zahnmedizin-, Pharmaziestudium begonnen haben und nicht endgültig durch die ärztliche Vor-/Prüfung gefallen sind.
5. Aktueller, tabellarischer Lebenslauf (darin sind Studium und der berufliche Werdegang bis zum Datum der Antragstellung lückenlos darzustellen).
6. Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Ausweis). Der Nachweis soll mindestens den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und ein Lichtbild enthalten; Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, sollen auf der Kopie geschwärzt werden,
7. Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
8. Bei Namensänderung: Nachweis / Urkunde über die Änderung des Namens,
9. Glaubhaftmachung der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme im Land Nordrhein-Westfalen:
a) Stellenzusage in Nordrhein-Westfalen oder
b) Meldebescheinigung über einen Wohnort in NRW
c) Hospitationsbescheinigung bzw. Nachweis über ein Praktikum in NRW
10. Bei bereits längerem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Deutschland zusätzlich ein Führungszeugnis der Belegart „O“ gem. § 30 Abs. 5 BZRG. Es ist zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder über das Online-Portal beim Bundesamt für Justiz. Bitte unbedingt den Verwendungszweck „Dezernat 241 – ZAG-aH - DS“ sowie die Adresse der Bezirksregierung Münster, Joseph-König-Straße 3 in 48147 Münster angeben.
11. Aktuelle ärztliche Bescheinigung über Ihre gesundheitliche Eignung zur Ausübung Ihres Berufs (die Bescheinigung darf nicht früher als drei Monate vor Antragstellung ausgestellt worden sein.
12. Strafregisterauszüge aus allen Ländern, in denen Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wohnhaft waren (die Bescheinigung darf nicht früher als drei Monate vor Antragstellung ausgestellt worden sein),
13. Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörden aus den Ländern, in denen Sie bereits ärztlich/zahnärztlich/pharmazeutisch tätig geworden sind, dass keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung),
14. Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde aus Ihrem Heimatland/Studienland, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung des Berufes berechtigt sind.
15. Bescheinigung über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift eines Sprachinstitutes, Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) – diese Bescheinigung ist zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung erforderlich,
16. Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung:
a) Diplom,
b) detaillierte Fächerauflistung mit Angabe der pro Fach gelehrten Stundenanzahl
c) Fächer- und Notenübersicht
d) Nachweis über die Ableistung der praktischen Ausbildung
17. Nachweis über eine Anerkennung der Ausbildung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, falls vorhanden.
18. Sofern eine gutachterliche Überprüfung der absolvierten Ausbildung erfolgt und dieses auch möglich ist:
a) Vorlage des für Ihren Studienzeitraum gültigen, Lehrplanes, Curriculum, Syllabus etc., aus denen Inhalte, Art und Weise von deren Vermittlung sowie Häufigkeit, Art und Weise der Prüfung hervorgehen.
b) Programmablauf zum Nachweis über die Ableistung der praktischen Ausbildung
c) qualifizierte Dienstzeugnisse über die bisher ausgeübten Tätigkeit mit amtlich beglaubigten Kopien der Übersetzung
d) Teilnahmebescheinigungen über besuchte Fortbildungen, falls vorhanden
e) Kostenübernahme Erklärung für die Anfertigung eines Gutachtens über die Gleichwertigkeit der erworbenen Ausbildung gegenüber der deutschen Ausbildung.
Übersetzungen:
Qualifizierte Ubersetzung z. B. von einer in Deutschland gerichtlich ermächtigten Person (eine Liste der gerichtlich ermächtigten Ubersetzer gibt es beim Oberlandesgericht) oder einen Übersetzer aus dem Ausland, der von der deutschen Auslandsvertretung anerkannt ist. Eine im Ausland gefertigte Übersetzung kann einer qualifizierten Übersetzung gleichstehen, wenn die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland die Richtigkeit und Vollständigkeit der Ubersetzung bestätigt oder der Auslandsvertretung eine Liste zu den im Ausstellungsland anerkannten Übersetzern vorliegt und die Ubersetzung von einem auf der Liste aufgeführten Ubersetzer vorgenommen wurde.
Liegt Letzteres nicht vor, hat der Antragstellende vor Erteilung einer Approbation oder Berufserlaubnis eine Ubersetzung von einem in Deutschland gerichtlich ermächtigten
Übersetzer vorzulegen.
Eine qualifizierte Ubersetzung sollte folgenden Eckpunkten entsprechen:
• Der Übersetzer ist öffentlich bestellt und für die Sprache ermächtigt.
Das gesamte Dokument inklusive Apostille/ Legalisation wurde übersetzt.
• Der Ubersetzer bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Übersetzung das
Originaldokument bzw. eine amtlich beglaubigte Kopie vorlag.
• Damit ersichtlich ist, von welchen Dokumenten die vorgelegten Ubersetzungen angefertigt wurden, ist eine Kopie des originalsprachigen Dokumentes durch den Übersetzer erkennbar mit der qualifizierten Übersetzung zu verbinden (z. B. durch das Anbringen eines Siegels an den Verbindungsstellen).


Details ---> ( hier klicken)

Hier (klicken) eine detaillierte Beschreibung über den Ablauf einer Kenntnisprüfung in Bayern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
hiermit berichte ich über unseren gemeinsamen Patienten, Herrn S., geb. am 30.05.1963, der sich am 30.03.2026 zur geplanten Operation bei uns vorstellte.
Diagnosen:
- Retroperitoneales Liposarkom rechts, pT4, L0, V0, pN0 (0/5), R1,
Malignitätsgrad G3 - Postoperative Anämie
- COPD
- Hyperurikämie
- Z.n. operativer Versorgung einer Katarakt bds.
- Z.n. Zahn-Totalprothese
Anamnese:
Bei Herrn S. wurde initial durch den Hausarzt eine verdächtige Raumforderung im rechten Retroperitonealraum festgestellt (V.a. Nierentumor). Auf gezielte Nachfrage berichtet der Patient über eine ungewollte Gewichtsabnahme, die jedoch aufgrund fehlender Gewichtskontrollen nicht genau quantifiziert werden kann, sowie über vermehrte Nachtschweißepisoden. Die Symptome traten vor etwa 2 Monaten auf. Die anschließende urologische Abklärung erhärtete den Verdacht auf ein Liposarkom.
Nach Vorstellung im Universitätsklinikum Regensburg erfolgte eine CT-gesteuerte Biopsie, die die Diagnose histologisch bestätigte. Entsprechend dem Tumorboard-Beschluss vom 16.03.2026 wurde am 31.03.2026 die operative Resektion durchgeführt.
Allergien: Keine bekannt; aktuell Beschwerden durch Pflaster.
Familienanamnese: Vater mit COPD; keine Tumorerkrankungen.
Beruf: Schweißer bei BMW Ag Regensburg, Frührentner
Hausarzt: Dr. med. Lehmann
Noxen: Ehemaliger Nikotinabusus (Raucherkarenz seit 2 Jahren, zuvor 2–3 Schachteln täglich über ca. 35 Jahre), konsumiert täglich 3 Bier.
Klinischer Befund:
63-jähriger Patient in leicht reduziertem Allgemein- und schlankem Ernährungszustand.
Körpergröße: 175 cm, Körpergewicht: 60 kg, BMI: 19,6.
Blasse Haut, Lymphknoten nicht vergrößert tastbar. Verband rechts nach ZVK-Entfernung angelegt.
Neurostatus:
Patient wach, ansprechbar und vollständig orientiert. Pupillen mittelweit, isokor und prompt lichtreagibel. Hypästhesie des rechten Oberschenkels. Orientierende neurologische Untersuchung unauffälig.
Lunge:
Fassthorax. Bds. vesikuläres Atemgeräusch, keine Rasselgeräusche, kein Giemen oder Brummen. Belastungsdyspnoe.
Herz-Kreislauf:
Herzaktion rhythmisch und rein, keine pathologischen Herztöne.
RR - 117/73 mmHg, HF - 108/min, tachykard
Abdomen: 14. Tag nach der Operation. Der mediane Bauchschnitt zeigt keine Reizungen, die Klammern sind noch vorhanden. Es gibt 2 Robinson-Drainagen auf dem rechten unteren Quadranten. Im Drainagebeutel 250ml seröse Exsudat mit Blutbeimengungen. Der Bauch ist weich und gut eindrückbar, ohne Druck- oder Klopfschmerz. Darmgeräusche sind in allen 4 Quadranten normal hörbar. Es sind keine tastbaren Widerstände vorhanden. Die Leber ist nicht vergrößert, und im Bereich der Nieren gibt es keinen Klopfschmerz, Empfindlichkeit rechts. Stuhlgang hat am Vortag stattgefunden. Die Blasenentleerung war unauffällig und der Urin ist klar.
Weitere Befunde:
Keine Ödeme, keine Halsvenenstauung. Fußpulse bds. gut tastbar. Keine Thrombosezeichen.
Medikation:
- Novaminsulfon 500 mg: 1-1-1-1
- Hydromorphon: bei Bedarf
- Pantoprazol 40 mg 0-0-1
- Movicol 1 Beutel: 1-1-0
- Na-Picosulfat-1-Wasser 7,5 mg/ml, 20 ml Tropfen: 15-0-0
- Enoxaparin 4000 IE s.c.: 0-0-1
- Allopurinol 300 mg: 0-1-0
- Salbutamol: bei Bedarf
Therapie und Verlauf:
Am 31.03.2026 erfolgte eine operative Tumorresektion: En- Block Resektion des Sarkoms im rechten Kompartment mit Nephrektomie re., Nebenniere re., Exstirpation RF Mesokolon am Pankreaskopf; Exstirpation RF Mesokolon aszendens; Nachresektion interaortocaval oberhalb der linken Nieren Vene; Robinson-Dränagen: kranial Illeopsoas, kaudal dorsal Pankreas.
Aufgrund einer Infiltration der rechten Niere und Nebenniere war intraoperativ die Eröffnung der Vena cava erforderlich. Der daraus resultierende Blutverlust wurde erfolgreich durch eine Gefäßnaht versorgt.
Postoperativ wurde der Patient zunächst intensivmedizinisch überwacht. Der weitere Verlauf gestaltete sich unkompliziert. Es zeigten sich vorübergehend erhöhte Pankreaswerte ohne Hinweis auf eine Pankreatitis. Eine Infektion trat nicht auf.
Postoperative Anämie (Hb- 9 mg/dL).
Empfehlungen:
- Weitere Entscheidung über die Notwendigkeit einer adjuvanten Chemotherapie. (Sarkom Board)
- Regelmäßige klinische und laborchemische Kontrollen
- Für 4 bis 6 Wochen sollten keine Lasten über 5 kg gehoben werden. Körperliche Schonung und leichte Kost sind empfohlen.
- Dränagen und Klammerzug
- Bei Beschwerden (z. B. Fieber oder Schmerzen) sofortige Wiedervorstellung
Prognose:
Die Prognose des Liposarkoms ist abhängig vom histologischen Subtyp, der Lokalisation des Tumors, seinem Differenzierungsgrad, und dem Ausmaß der Resektion. Gut differenzierte Tumore haben keine Tendenz der Metastasierung und haben exzellente 5-Jahres-Überlebensraten von 75%-100%.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
AK
Danke an den Arzt und MEDDEonline für dieses Muster
Die Approbationsbehörde prüft immer die sogenannte Berufsqualifikation. Entscheidend ob der Arzt bereits eine Zulassung im Heimatland oder Studienland hatte.
Hier hat es in der Vergangenheit immer wieder zu Streitigkeiten. Speziell für die Ukraine und z.B. Russland und Kirgistan wird regelmässig der Nachweis des Praktikums bzw. Diplome Specialiste gefordert. Dazu gehört in diesen Ländern eine abgeschlossene Internatur oder Ordinatur.
Punkt 14.
Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde aus Ihrem Heimatland/Studienland, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung des Berufes berechtigt sind. (Auszug aus den NRW Anforderungen Münster)
Details und Inhalte der Prüfung
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