FAQ - Fragen und Antworten
Welches Bundesland ist das passende für die Ärzte
Häufige Frage wo geht es am einfachsten?
Hier kommt es immer auf die Details an. Zahnmedizinern z.B. kann ich Bayern nicht empfehlen, da dort die Gutachten durch den "eigesetzeten Gutachter" meistens negativ ausfallen.
Hinzu kommt, das sich z.B. die Duchführungsbestimmungen in den Approbationsbehörden sich oft ändern und intern aktualisiert werden. Was gestern ging ist heute nicht mehr möglich.
Welche Unterlagen benötige ich
Für den Antrag auf Erteilung der Approbation werden die folgenden Unterlagen benötigt:
(Beispiel Münster NRW in anderen Bundesländern ähnlich!)
1. Schriftlicher, persönlich unterschriebener Antrag in deutscher Sprache auf Erteilung der Approbation und ggf. einer Berufserlaubnis.
2. Schriftliche, formlose Erklärung mit folgendem Wortlaut: „Hiermit erkläre ich, dass ich nicht vorbestraft bin und dass weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist."
3. Schriftliche, formlose, persönlich unterschriebene Erklärung, dass Sie in der Vergangenheit in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben.
4. Schriftliche, formlose, persönlich unterschriebene Erklärung, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Medizin-, Zahnmedizin-, Pharmaziestudium begonnen haben und nicht endgültig durch die ärztliche Vor-/Prüfung gefallen sind.
5. Aktueller, tabellarischer Lebenslauf (darin sind Studium und der berufliche Werdegang bis zum Datum der Antragstellung lückenlos darzustellen).
6. Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Ausweis). Der Nachweis soll mindestens den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und ein Lichtbild enthalten; Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, sollen auf der Kopie geschwärzt werden,
7. Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
8. Bei Namensänderung: Nachweis / Urkunde über die Änderung des Namens,
9. Glaubhaftmachung der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme im Land Nordrhein-Westfalen:
a) Stellenzusage in Nordrhein-Westfalen oder
b) Meldebescheinigung über einen Wohnort in NRW
c) Hospitationsbescheinigung bzw. Nachweis über ein Praktikum in NRW
10. Bei bereits längerem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Deutschland zusätzlich ein Führungszeugnis der Belegart „O“ gem. § 30 Abs. 5 BZRG. Es ist zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder über das Online-Portal beim Bundesamt für Justiz. Bitte unbedingt den Verwendungszweck „Dezernat 241 – ZAG-aH - DS“ sowie die Adresse der Bezirksregierung Münster, Joseph-König-Straße 3 in 48147 Münster angeben.
11. Aktuelle ärztliche Bescheinigung über Ihre gesundheitliche Eignung zur Ausübung Ihres Berufs (die Bescheinigung darf nicht früher als drei Monate vor Antragstellung ausgestellt worden sein.
12. Strafregisterauszüge aus allen Ländern, in denen Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wohnhaft waren (die Bescheinigung darf nicht früher als drei Monate vor Antragstellung ausgestellt worden sein),
13. Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörden aus den Ländern, in denen Sie bereits ärztlich/zahnärztlich/pharmazeutisch tätig geworden sind, dass keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung),
14. Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde aus Ihrem Heimatland/Studienland, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung des Berufes berechtigt sind.
15. Bescheinigung über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift eines Sprachinstitutes, Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) – diese Bescheinigung ist zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung erforderlich,
16. Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung:
a) Diplom,
b) detaillierte Fächerauflistung mit Angabe der pro Fach gelehrten Stundenanzahl
c) Fächer- und Notenübersicht
d) Nachweis über die Ableistung der praktischen Ausbildung
17. Nachweis über eine Anerkennung der Ausbildung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, falls vorhanden.
18. Sofern eine gutachterliche Überprüfung der absolvierten Ausbildung erfolgt und dieses auch möglich ist:
a) Vorlage des für Ihren Studienzeitraum gültigen, Lehrplanes, Curriculum, Syllabus etc., aus denen Inhalte, Art und Weise von deren Vermittlung sowie Häufigkeit, Art und Weise der Prüfung hervorgehen.
b) Programmablauf zum Nachweis über die Ableistung der praktischen Ausbildung
c) qualifizierte Dienstzeugnisse über die bisher ausgeübten Tätigkeit mit amtlich beglaubigten Kopien der Übersetzung
d) Teilnahmebescheinigungen über besuchte Fortbildungen, falls vorhanden
e) Kostenübernahme Erklärung für die Anfertigung eines Gutachtens über die Gleichwertigkeit der erworbenen Ausbildung gegenüber der deutschen Ausbildung.
FSP Fachsprachprüfung FAMED

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