KP oder dokumentenbasierte GWP

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Durch die Einführung der direkten Kenntnisprüfung als Regelfall der Anerkennung beziehungsweise durch die Einführung eines Wahlrechts mit der Möglichkeitdes Verzichts auf eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung im Anerkennungsverfahren
entfällt für die überwiegende Anzahl der antragstellenden Personen die Verpflichtung zur Vorlage der Unterlagen, die für eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich wären. Dokumente, wie etwa konkrete Curricula ausländischer Hochschulen, müssen künftig weder vervielfältigt noch übersetzt noch beglaubigt werden.

Für die Zusammenstellung und die Übersendung aller für eine dokumentenbasierte
Gleichwertigkeitsprüfung erforderlichen Dokumente in der von der Behörde
geforderten Form wird von einem Zeitaufwand für eine antragstellende Person
von etwa zwei Stunden ausgegangen. Die Dokumente müssen beschafft, vervielfältigt,
in der Regel übersetzt und beglaubigt sowie versendet werden. Die
hierfür entstehenden Kosten werden auf 3.000 Euro pro Person geschätzt.